Abteilungsordnung

§ 1 Verbindung zu Siegburger Turnverein

Die Kanuabteilung gehört dem Siegburger Turnverein (STV) als Abteilung an, hat daher ihren Sitz in Siegburg und ist über den Verein ins Vereinsregister im Amtsgericht Siegburg eingetragen. Daher gilt die Satzung des STV.

 

§ 2 - Zweck

Zweck der Abteilung ist die Förderung des Kanusports. Zur Ausübung verschiedener Sportformen können in der Abteilung unterschiedliche Gruppen gebildet werden.
Zurzeit bestehen folgende Gruppen:

  1. Kanu-Wandern
  2. Kanu-Wildwasser
  3. Wildwasser- Rennsport
  4. Jugendliche die an den Kanusport herangeführt werde

 

§ 3 - Ziele

Vorrangige Aufgabe ist es, das natur- und landschaftsverträgIiche Sporttreiben zu ermöglichen bzw. zu bewahren. Hierzu gehört die Kooperation mit anderen auf diesem Gebiet tätigen Vereinen und Verbänden. Weitere wichtige Ziele sind die Vermeidung möglicher Gewässersperrungen durch

Diese Ziele manifestieren sich im "Leitbild Kanusport" und dem Positionspapier des Deutschen Kanu Verbandes zum naturverträglichen Kanusport. Ein besonders wichtiges Ziel ist es, kanusportliche Aktivitäten zu fördern. Hierbei sind sowohl zielgruppenorientierte als auch sportspezifische Angebote zu entwickeln und auszubauen.Wettkampfsport ist ein geeignetes Mittel, Kinder und Jugendliche an den Sport heranzuführen. Ziel ist es, Talente für den Leistungssport zu sichten und diese weiterzuentwickeln, aber auch alle übrigen für den Sport zu begeistern und als Mitglied im Verein zu erhalten.

 

§ 4 – Beiträge

Beiträge für Mitglieder der Kanuabteilung können dann erhoben werden, wenn die Ausübung der jeweiligen sportlichen Tätigkeit, dies erforderlich macht. Über die Höhe des erforderlichen  Abteilungsbeitrages entscheidet die Mitglieder­versamm­lung.

 

§ 5 - Organe der Abteilung

Organe der Abteilung sind:

 

§ 6 - Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand als Jahreshauptversammlung einzuberufen. Im Übrigen sind  Mitglieder­versammlungen einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragt. Eine Mitgliederversammlung ist 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird vom Abteilungsleiter/in geleitet.
Alle Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den Schriftführer protokolliert. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

 

§ 7 – Die Abteilungsleitung

Der Vorstand besteht aus:

  1. dem/der  Abteilungsleiter/in
  2. dem/der Kassenführer/in
  3. dem/der Schriftführer/in,
  4. dem/der Bootshauswart/in
  5. dem/der Kanu Wanderwart/in
  6. dem/der Kanu Rennwart/in
  7. dem/der Jugendwart/in (wird von der Jugendversammlung gewählt und von der Mitgliederversammlung bestätigt).

Es ist anzustreben, dass möglichst alle Sportgruppen der Abteilung in der Abteilungsleitung vertreten sind. Insofern kann der Vorstand ggf. durch die Wahl eines Beisitzers ergänzt werden. Der Abteilungsleitung wird auf  zwei Jahre gewählt. Um ein Kontinuität der Vorstandsarbeit zu gewährleisten werden die Mitglieder der Abteilungsleitung, wenn möglich, um ein Jahr zeitversetzt gewählt. Nach einer vollständigen Neuwahl wird dies durch eine einjährige Amtszeit eines Teils des Vorstandes erreicht. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus, so kann der Vorstand ein Mitglied der Abteilung für die Wahrnehmung der Aufgabe bis zur nächsten Mitgliederversammlung beauftragen. Der Vorstand beschließt die Höhe von Gebühren (wie zum Beispiel für die Nutzung des Bootskellers, Campingplatzes, Busses und anderem Vereinseigentums). Die Beschlüsse der Abteilungsleitung sind schriftlich niederzulegen und vom  Schriftführer zu unterzeichnen. Auf Wunsch sind die Beschlüsse den Mitgliedern vorzulegen.
Ausgaben:

 

§ 8 – Aufgaben

Abteilungsleiter/in

Der Abteilungsleiter ist berechtigt Aufgaben auf andere zu delegieren. Dabei bleibt seine Verantwortung gegenüber dem Hauptverein und der Mitgliederversammlung erhalten.

Schriftführer / in

Kassenwart

Bootshauswart

Jugendwart

Kanu Wanderwart

Kanu Rennwart

Kassenprüfer

Prüfen die Jahresabrechnung der Abteilung hinsichtlich Vollständigkeit und Prüfvermerk der Belege und Konformität mit dem Etat und den Beschlüssen des VS und der Abteilungsordnung.

 

§ 9 - Bootshausgeländeverwaltung

Das Bootshaus sowie das Bootshausgelände sind Eigentum des Siegburger Turnvereins. Dieser hat die Verwaltung des Geländes an die Kanuabteilung delegiert. Der Abteilungsleiter ist der Ansprechpartner bezüglich der Angelegenheiten des Bootshausgeländes für den Pächter. Details zur Aufteilung der Ein- und Ausgaben sowie der Verantwortlichkeiten sind in der Vereinbarung zur Bootshausübertragung vom 02.12.2008 festgelegt.

 

§ 10 - Besondere Regeln Kanu

Der Verleih von CVII Mannschaftsbooten erfolgt nur mit Steuermann. Eine Reservierung wird erst 4 Wochen vor dem gewünschten Termin verbindlich. Eine Absage kann bis dahin, ohne Angabe von Gründen, erfolgen. Die Leihgebühren verstehen sich pro Tag incl. Paddel. Anderes Vereinseigentum wird nur an Mitglieder, für maximal 4 Tage ausgeliehen. Alle Teilnehmer an Kanuveranstaltungen (auf dem Wasser) müssen schwimmen können. Kinder und Jugendliche müssen dies durch entsprechende Prüfungen / Abzeichen nachweisen. Zur Erhöhung der Sicherheit im Kanusport und zur Minderung der Risiken machen wir uns die Ratschläge des DKV, für das Kanufahren in ungünstigen Jahreszeiten, zu eigen.

 

§ 12 - Inkrafttreten

Die vorliegende Abteilungsordnung ist in der Mitgliederversammlung vom 28.3.2012  beschlossen worden und tritt mit dem gleichen Tage in Kraft.