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Zeltplatzordnung

  1. Der Zeltplatz gehört dem Siegburger Turnverein kurz STV unter der Verwaltung der Kanu-Abteilung des STV
  2. Es ist ein DKV Zeltplatz und kein Campingplatz und soll nur eine Übernachtungsmöglichkeit für Kanuten sein
  3. Ausnahmen sind alle vorher vom Vorstand der Kanuabteilung vertreten durch den Abteilungsleiter zu genehmigen
  4. Es sind nur Zelte und Wohnwagen erlaubt, keine Kraftfahrzeuge und Wohnmobile 5. Das Grillen ist nur in festen Grills erlaubt Bodenkontakt ist zu vermeiden
  5. Die Duschen und Toiletten sind sauber zu halten und kein Spielplatz für Kinder
  6. Der anfallende Müll muss wieder mitgenommen werden, alternativ können Beistellsäcke beim Wirt erworben werden
  7. Die Benutzung ist Kostenpflichtig Preis und Anmeldungen beim Wirt 02241 63220
  8. Jeder hat sich vorher beim Wirt anzumelden und die anfallenden Gebühren zu zahlen
  9. Das Ballspielen ist den Übernachtungsgästen und der Kanuabteilung gestattet, es ist kein öffentlicher Spielplatz, Ausnahmen werden geduldet
  10. Jeder Besucher erkennt die Regeln an, er kann durch den Abteilungsleiter seinen Vertreter oder durch den Wirt vom Platz verwiesen werden

Abteilungsordnung

§ 1 Verbindung zu Siegburger Turnverein

Die Kanuabteilung gehört dem Siegburger Turnverein (STV) als Abteilung an, hat daher ihren Sitz in Siegburg und ist über den Verein ins Vereinsregister im Amtsgericht Siegburg eingetragen. Daher gilt die Satzung des STV.

 

§ 2 - Zweck

Zweck der Abteilung ist die Förderung des Kanusports. Zur Ausübung verschiedener Sportformen können in der Abteilung unterschiedliche Gruppen gebildet werden.
Zurzeit bestehen folgende Gruppen:

  1. Kanu-Wandern
  2. Kanu-Wildwasser
  3. Wildwasser- Rennsport
  4. Jugendliche die an den Kanusport herangeführt werde

 

§ 3 - Ziele

Vorrangige Aufgabe ist es, das natur- und landschaftsverträgIiche Sporttreiben zu ermöglichen bzw. zu bewahren. Hierzu gehört die Kooperation mit anderen auf diesem Gebiet tätigen Vereinen und Verbänden. Weitere wichtige Ziele sind die Vermeidung möglicher Gewässersperrungen durch

  • umweltverträgliche Ausübung des Kanusports
  • Sensibilisierung der Mitglieder

Diese Ziele manifestieren sich im "Leitbild Kanusport" und dem Positionspapier des Deutschen Kanu Verbandes zum naturverträglichen Kanusport. Ein besonders wichtiges Ziel ist es, kanusportliche Aktivitäten zu fördern. Hierbei sind sowohl zielgruppenorientierte als auch sportspezifische Angebote zu entwickeln und auszubauen.Wettkampfsport ist ein geeignetes Mittel, Kinder und Jugendliche an den Sport heranzuführen. Ziel ist es, Talente für den Leistungssport zu sichten und diese weiterzuentwickeln, aber auch alle übrigen für den Sport zu begeistern und als Mitglied im Verein zu erhalten.

 

§ 4 – Beiträge

Beiträge für Mitglieder der Kanuabteilung können dann erhoben werden, wenn die Ausübung der jeweiligen sportlichen Tätigkeit, dies erforderlich macht. Über die Höhe des erforderlichen  Abteilungsbeitrages entscheidet die Mitglieder­versamm­lung.

 

§ 5 - Organe der Abteilung

Organe der Abteilung sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • die Abteilungsleitung.

 

§ 6 - Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Laufe eines Jahres durch den Vorstand als Jahreshauptversammlung einzuberufen. Im Übrigen sind  Mitglieder­versammlungen einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies beantragt. Eine Mitgliederversammlung ist 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuberufen. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienene Anzahl der Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung wird vom Abteilungsleiter/in geleitet.
Alle Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst und durch den Schriftführer protokolliert. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

  • Feststellung, Abänderung und Auslegung der Abteilungsordnung;
  • Entgegennahme des Jahresberichts und der -abrechnung des Vorstandes;
  • Wahl des Abteilungsvorstandes;
  • Wahl der Kassenprüfer;
  • Festsetzung des Abteilungsbeitrages, falls notwendig.
  • Genehmigung von Ausgaben ab 5 000,-€.
  • Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung des Abteilungsleitung;
  • Beschlussfassung über die Auflösung oder Teilung der Abteilung;
  • Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese sind spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei der Leitung der Abteilung einzureichen.

 

§ 7 – Die Abteilungsleitung

Der Vorstand besteht aus:

  1. dem/der  Abteilungsleiter/in
  2. dem/der Kassenführer/in
  3. dem/der Schriftführer/in,
  4. dem/der Bootshauswart/in
  5. dem/der Kanu Wanderwart/in
  6. dem/der Kanu Rennwart/in
  7. dem/der Jugendwart/in (wird von der Jugendversammlung gewählt und von der Mitgliederversammlung bestätigt).

Es ist anzustreben, dass möglichst alle Sportgruppen der Abteilung in der Abteilungsleitung vertreten sind. Insofern kann der Vorstand ggf. durch die Wahl eines Beisitzers ergänzt werden. Der Abteilungsleitung wird auf  zwei Jahre gewählt. Um ein Kontinuität der Vorstandsarbeit zu gewährleisten werden die Mitglieder der Abteilungsleitung, wenn möglich, um ein Jahr zeitversetzt gewählt. Nach einer vollständigen Neuwahl wird dies durch eine einjährige Amtszeit eines Teils des Vorstandes erreicht. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus, so kann der Vorstand ein Mitglied der Abteilung für die Wahrnehmung der Aufgabe bis zur nächsten Mitgliederversammlung beauftragen. Der Vorstand beschließt die Höhe von Gebühren (wie zum Beispiel für die Nutzung des Bootskellers, Campingplatzes, Busses und anderem Vereinseigentums). Die Beschlüsse der Abteilungsleitung sind schriftlich niederzulegen und vom  Schriftführer zu unterzeichnen. Auf Wunsch sind die Beschlüsse den Mitgliedern vorzulegen.
Ausgaben:

  • bis 150,- € werden vom Obmann abgezeichnet.
  • bis 1500,-€ werden vom Obmann und einem weiteren Mitglied des Abteilungsleitung abgezeichnet.
  • von 1501,-€ bis 4999,-€ bedingen außerdem einen Vorstandsbeschluß.

 

§ 8 – Aufgaben

Abteilungsleiter/in

  • Vertretung der Abteilung im Vorstand des STV
  • leitet die Sitzungen der Abteilungsleitung
  • überwacht alle sportlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen Gegebenheiten der Abteilung.
  • ehrt die Mitglieder, wie in der Ehrenordnung des STV verlangt.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation der Abteilung
  • verfasst den Jahresbericht für das STV-Jahresheft
  • verfasst und editiert am Anfang des Jahres ein Rundschreiben mit Informationen für die Mitglieder (z.B. Jahresplan der sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, Jahrestrainingsplan etc.)
  • Etatplanung mit Unterstützung des/der Kassierer/in
  • Abrechnung mit dem Kassenwart,
  • Koordinierung der Lehrgänge/Ausbildung,
  • Teilnahme an DKV-Kreis- und Bezirks Tagungen/ Versammlungen,
  • Abwicklung von Formalitäten bei Sportunfällen
  • Beantragung von Zuschüssen beim Hauptverein und bei Stadt Kreis und Landessportbund
  • Beantragung und Ausgabe:
    • der DKV Beitragsmarken
    • WFA  und Auszeichnungen auf DKV Landesebene
    • DKV- und DJH-Gruppenführer Ausweisen bei der Bezirksvertretung
  • Technische und organisatorische  Überwachung und Vergabe von:
    • Vereinsbus und Bootsanhänger
    • Vereins-Kanadier
  • Pflege der Homepage der Kanuabteilung
  • Führung und Pflege der Abteilungsbücherei

Der Abteilungsleiter ist berechtigt Aufgaben auf andere zu delegieren. Dabei bleibt seine Verantwortung gegenüber dem Hauptverein und der Mitgliederversammlung erhalten.

Schriftführer / in

  • Protokollieren der Vorstandssitzungen und der Jahreshauptversammlung
  • Schreiben und Versand von Einladungen, Protokollen, Rundschreiben und anderer Informationen an die Mitglieder und an Dritten

Kassenwart

  • Unterstützt den Abteilungsleiter bei der Etatplanung
  • Ausgabenkontrolle
  • Meldung der Mitgliederzahlen an den LSB und Verbände (DKV)
  • Überwachung und Einziehung von Abteilungsmitgliedsbeiträgen und Bootsplatzmieten
  • Erstellt die Jahresabrechnung rechtzeitig für die Vereinskasse.

Bootshauswart

  • Koordination der Instandhaltung und Pflegearbeiten inkl. Hochwasserschutz
  • Bootskellerschlüssel-Verwaltung
  • Bestandsführung und Bestandspflege des Vereinsmaterials (außer  Vereinsboote und Zubehör)
  • Bootskelleraufsicht mit Vereinskeller  und Bootsplatzvergabe

Jugendwart

  • Übergeordnete Betreuung der Jugendlichen in der Abteilung
  • Teilnahme an der Jugendvollversammlung des STV
  • Beantragung von Zuschüssen beim Hauptverein
  • Abrechnung der Ausgaben für Jugendarbeit mit dem/der Abteilungsleiter/in
  • Werbung von Jugendlichen
  • Durchführung von Urlaubsfahrten für Jugendliche
  • Anleitung und Training von jugendlichen  Neumitgliedern
  • Bestandsführung Vereinsboote und Sportgeräte

Kanu Wanderwart

  • Planung und Durchführung von Wanderfahrten#
  • Führen des Vereinsfahrtenbuches
  • Abrechnung der Ausgaben mit dem/der Abteilungsleiter/in
  • Anleitung von Neumitgliedern
  • Wanderfahrtenbuchkontrolle
  • Einreichung der Fahrtenbücher zwecks Bestätigung beim Bezirkswanderwart
  • Teilnahme an der Bezirkswanderwartetagung

Kanu Rennwart

  • Training der Rennmannschaft incl. Wintertraining (nach Trainingsplan)
  • Planung und Meldung der Rennbeteiligung
  • Bestandspflege des Rennmaterials
  • Ausrichten/Organisation von Kanurennveranstaltungen für den STV
  • Abrechnung der Ausgaben mit dem/der Abteilungsleiter/in

Kassenprüfer

Prüfen die Jahresabrechnung der Abteilung hinsichtlich Vollständigkeit und Prüfvermerk der Belege und Konformität mit dem Etat und den Beschlüssen des VS und der Abteilungsordnung.

 

§ 9 - Bootshausgeländeverwaltung

Das Bootshaus sowie das Bootshausgelände sind Eigentum des Siegburger Turnvereins. Dieser hat die Verwaltung des Geländes an die Kanuabteilung delegiert. Der Abteilungsleiter ist der Ansprechpartner bezüglich der Angelegenheiten des Bootshausgeländes für den Pächter. Details zur Aufteilung der Ein- und Ausgaben sowie der Verantwortlichkeiten sind in der Vereinbarung zur Bootshausübertragung vom 02.12.2008 festgelegt.

 

§ 10 - Besondere Regeln Kanu

Der Verleih von CVII Mannschaftsbooten erfolgt nur mit Steuermann. Eine Reservierung wird erst 4 Wochen vor dem gewünschten Termin verbindlich. Eine Absage kann bis dahin, ohne Angabe von Gründen, erfolgen. Die Leihgebühren verstehen sich pro Tag incl. Paddel. Anderes Vereinseigentum wird nur an Mitglieder, für maximal 4 Tage ausgeliehen. Alle Teilnehmer an Kanuveranstaltungen (auf dem Wasser) müssen schwimmen können. Kinder und Jugendliche müssen dies durch entsprechende Prüfungen / Abzeichen nachweisen. Zur Erhöhung der Sicherheit im Kanusport und zur Minderung der Risiken machen wir uns die Ratschläge des DKV, für das Kanufahren in ungünstigen Jahreszeiten, zu eigen.

 

§ 12 - Inkrafttreten

Die vorliegende Abteilungsordnung ist in der Mitgliederversammlung vom 28.3.2012  beschlossen worden und tritt mit dem gleichen Tage in Kraft.

Bootshausordnung

1. Die Kanuabteilung des STV Siegburg vergibt Bootsplätze im vereinseigenen Bootshaus in 53721 Siegburg, Wahnbachtalstraße 19 an Mitglieder des STV Siegburg.
2. Der Bootshauswart ist gemäß Abteilungsordnung für die Vergabe der Bootsplätze zuständig.
3. Die monatliche Miete je Boot ist nach Bootstyp festgelegt: Einer 1,50 €, Zweier 2,00 €.
4. Die Miete für das Kalenderjahr wird zum 15.02. jeden Jahres per Lastschrift abgebucht. Die Miete für Neuvermietungen während des Kalenderjahres wird sofort für den Rest des Jahres per Lastschrift abgebucht. Abbuchungserlaubnis ist vom Mieter dem Kassenwart der Abteilung zu erteilen.
5. Der Mieter des Bootsplatzes wahrt Ordnung und Sauberkeit im und um das Bootshaus.
6. Jedes privateigene Boot ist mit dem Namen des Eigners zu kennzeichnen.
7. Boote ohne Eignerangaben werden aus dem Bootshaus entfernt.
8. Boote dürfen nur auf den dafür angemieteten Bootsplätzen abgelegt werden, nur dadurch ist eine Kontrolle und Überschaubarkeit gewährleistet.
9. Bootsplatzmieter erhalten gegen eine Leihgebühr von 30 € einen Schlüssel für den jeweiligen Bootskeller. Die Leihgebühr ist nach Bootsplatzzuteilung an die Abteilung zu überweisen. Danach erfolgt die Schlüsselübergabe.
10. Die Kündigung des Bootsplatzes ist 14 Tage vor Monatsende dem Vorstand über den Bootshauswart anzuzeigen. Zu viel gezahlte Miete wird erstattet.
11. Der Vorstand der Kanuabteilung kann bei Verstoß gegen die Bootshausordnung den Bootsplatz kündigen. Dem Bootsplatzinhaber ist Gelegenheit zur Anhörung durch den Vorstand, bzw. in Vertretung durch den Abteilungsleiter und den Bootshauswart, zu geben. Nimmt er trotz dreifachen Angebotes diese Gelegenheit nicht wahr kann der Vorstand ohne Anhörung den Bootsplatz kündigen.

Die Bootshausordnung tritt gemäß Beschluss des Vorstandes Abteilung Kanu zum 01.07.2013 in Kraft.

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