Bootshausordnung
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- Kategorie: Uncategorised
- Veröffentlicht: Dienstag, 02. Juli 2013 12:31
- Geschrieben von Martin Hagen
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1. Die Kanuabteilung des STV Siegburg vergibt Bootsplätze im vereinseigenen Bootshaus in 53721 Siegburg, Wahnbachtalstraße 19 an Mitglieder des STV Siegburg.
2. Der Bootshauswart ist gemäß Abteilungsordnung für die Vergabe der Bootsplätze zuständig.
3. Die monatliche Miete je Boot ist nach Bootstyp festgelegt: Einer 1,50 €, Zweier 2,00 €.
4. Die Miete für das Kalenderjahr wird zum 15.02. jeden Jahres per Lastschrift abgebucht. Die Miete für Neuvermietungen während des Kalenderjahres wird sofort für den Rest des Jahres per Lastschrift abgebucht. Abbuchungserlaubnis ist vom Mieter dem Kassenwart der Abteilung zu erteilen.
5. Der Mieter des Bootsplatzes wahrt Ordnung und Sauberkeit im und um das Bootshaus.
6. Jedes privateigene Boot ist mit dem Namen des Eigners zu kennzeichnen.
7. Boote ohne Eignerangaben werden aus dem Bootshaus entfernt.
8. Boote dürfen nur auf den dafür angemieteten Bootsplätzen abgelegt werden, nur dadurch ist eine Kontrolle und Überschaubarkeit gewährleistet.
9. Bootsplatzmieter erhalten gegen eine Leihgebühr von 30 € einen Schlüssel für den jeweiligen Bootskeller. Die Leihgebühr ist nach Bootsplatzzuteilung an die Abteilung zu überweisen. Danach erfolgt die Schlüsselübergabe.
10. Die Kündigung des Bootsplatzes ist 14 Tage vor Monatsende dem Vorstand über den Bootshauswart anzuzeigen. Zu viel gezahlte Miete wird erstattet.
11. Der Vorstand der Kanuabteilung kann bei Verstoß gegen die Bootshausordnung den Bootsplatz kündigen. Dem Bootsplatzinhaber ist Gelegenheit zur Anhörung durch den Vorstand, bzw. in Vertretung durch den Abteilungsleiter und den Bootshauswart, zu geben. Nimmt er trotz dreifachen Angebotes diese Gelegenheit nicht wahr kann der Vorstand ohne Anhörung den Bootsplatz kündigen.
Die Bootshausordnung tritt gemäß Beschluss des Vorstandes Abteilung Kanu zum 01.07.2013 in Kraft.